Aktuelles

Covid-19 - 3G Regelung zur Hallennutzung

Aufgrund der aktuellen Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind wir als Betreiber der Tennishalle verpflichtet die 3G-Regelung anzuwenden.
Das bedeutet, der Zutritt zur Halle ist allen Personen nur gestattet, wenn diese:

- Geimpft (Nachweis über Covid-19 Schutzimpfung)
- Genesen (Nachweis über Genesung) oder
- Getestet (Testnachweis: PoC-Ag-Schnelltest nicht > 24 Stunden, PCR-Test nicht > 48 Stunden)
sind.

Alle Nutzer der Halle sind für die Einhaltung der 3G-Regelung eigenverantwortlich.
Bitte halten Sie Ihre Nachweise bei Nutzung immer zur Verfügung.

TC Oberwerth Koblenz e.V.    01.09.2021
Der Vorstand

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